Zusätzliche Betreuungskräfte (Betreuungsassistenz) stationär (160 UE)

Um alltägliche Aktivitäten pflegebedürftiger Menschen mit einem erhöhten Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf in stationären Einrichtungen zu unterstützen und somit die Teilhabe und die Lebensqualität dieser Menschen zu erhöhen, werden in Pflegeheimen zukünftig zusätzliche Betreuungskräfte im Rahmen des § 87b SGB XI eingesetzt.
Aufgabe dieser zusätzlichen Betreuungskräfte ist u. a. die Betreuung und Aktivierung der Pflegeheimbewohner, das Geben von Sicherheit und Beistand sowie das Verhindern von Isolation. Da die Arbeit mit Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf wie z. B. Menschen mit Demenz spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, hat der GKV-Spitzenverband Richtlinien zur Ausbildung dieser zusätzlichen Betreuungskräfte erlassen, denen das Curriculum dieser Qualifizierung entspricht.
Die Weiterbildung legt großen Wert auf Vielfalt im Themenbereich Aktivierung und Teilhabe. Hier arbeiten wir mit Spielepädagogen, Musiktherapeuten, Kunsttherapeuten, Gartentherapeuten und anderen Berufsgruppen aus dem zielgruppenspezifischen Kreativbereich zusammen.
Die Weiterbildung besteht aus drei Modulen:
Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (100UE)
Modul 2: Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim (2 Wochen)
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen (60UE)
Vor der Qualifizierung ist ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim zu absolvieren.
Eine finanzielle Förderung über das WeGebAU Programm der Agentur für Arbeit ist möglich. Eine Prüfung der Förderungsvorrausetzungen kann sich lohnen!