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Wie verhalte ich mich gegenüber Hinterbliebenen?

Wie verhalte ich mich gegenüber Hinterbliebenen?

Erbrecht und mehr.

Im Bereich der Pflegedienste sehen sich Fachkräfte häufig mit Hinterbliebenen konfrontiert, die nach dem Versterben des Pflegebedürftigen vermeintliche oder tatsächliche Ansprüche geltend machen. Die häufig gehörte Aussage "Das hat mir die Oma aber versprochen" gehört zum Alltag. Darüber hinaus kann es auch Situationen geben, in denen der ältere Mensch der Pflegekraft für die liebevoll geleisteten Dienste etwas zukommen lassen möchte.

 

In all diesen Situationen herrscht oft große Unsicherheit: Was ist rechtlich erlaubt? Behauptet der Angehörige das Richtige? Welche Nachweise sind erforderlich? Besteht die Gefahr von Schadensersatzansprüchen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen?

 

Unser Seminar "Wie verhalte ich mich gegenüber Hinterbliebenen? Erbrecht und mehr." zielt darauf ab, genau diese Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht und den Besonderheiten bei der Annahme von Geschenken und Zuwendungen zu klären.

 

Seminarinhalte:

  • Erbrechtliche Aspekte: Wir beleuchten die relevanten Fragen des Erbrechts und erläutern, wie sich diese auf Pflegesituationen auswirken können.

  • Annahme von Geschenken und Zuwendungen: Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten es bei der Annahme von Geschenken und Zuwendungen zu beachten gilt und wie Sie sich rechtlich absichern können.

  • Praktische Handlungsempfehlungen: Anhand realer Beispiele geben wir konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie sich in Situationen mit Hinterbliebenen verhalten sollten, die Eigentumsansprüche geltend machen.

  • Zulässige Zuwendungen im Pflegeverhältnis: Wir klären, welche Zuwendungen seitens des Pflegenden in einem Pflegeverhältnis erlaubt sind und wann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gefahr laufen, sich strafbar zu machen oder Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu werden.

 

Unser Seminar bietet nicht nur wertvolles theoretisches Wissen, sondern auch praktische Einblicke und Fallstudien, um die erworbenen Kenntnisse direkt umsetzen zu können. Es soll Ihnen helfen, souverän und rechtssicher in Situationen mit Hinterbliebenen agieren zu können.

 

Melden Sie sich jetzt an und stärken Sie Ihr Fachwissen im Bereich der Pflege und des Erbrechts!

Teilnehmerzahl
max. 16 Personen
Dauer
4 UE
Zielgruppe
Pflege- und Leitungskräfte
Themenfeld
Stichworte: Recht Erbrecht

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